AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung dieser von Evennta GmbH (nachfolgend „Evennta“ genannt “) zur Verfügung gestellten Webseite. Mit dem Aufrufen und der Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Die Evennta GmbH ist Veranstalter der auf dieser Webseite angebotenen Veranstaltungen. Der Verkauf von Eintrittskarten für die von Evennta organisierten Veranstaltungen erfolgt ausschließlich durch die externen Ticketkassen. Einige der Ticketkassen sind auf dieser Webseite beim Anklicken der jeweiligen Veranstaltung verlinkt.
Evennta weist jedoch darauf hin, dass zusätzlich für die Kaufabwicklung von Kartenkäufen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ticketkassen gelten.

Evennta behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen und ohne Vorankündigung diese Webseite ganz oder zum Teil einzustellen oder zu verändern.

Für die Richtigkeit der Daten auf der Webseite der Evennta wird keine Gewähr übernommen.

2. Datenschutzerklärung

Informationen zum Datenschutz im Rahmen des Besuchs unserer Webseite sowie unsere
Datenschutzerklärung sind hier abzurufen.

  1. Nutzung der Webseite

 

Die Nutzung der Webseite darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen. Sie verpflichten sich, das Material auf dieser Webseite ausschließlich dazu zu nutzen, um sich über Veranstaltungen oder Werbemaßnahmen zu informieren.

Sie verpflichten sich, keine Robot- oder Spider-Software zu nutzen und auch nicht auf andere Weise – automatisiert oder manuell – zu versuchen, diese Webseite und deren Inhalt zu überwachen oder zu kopieren.

Evennta wird jeder illegalen und/oder unbefugten Nutzung ihrer Webseite nachgehen und angemessene zivilrechtliche und strafrechtliche Schritte einleiten.

  1. Angaben über Veranstaltungen

Evennta stellt auf der Webseite sowie auf Social Medien von Evennta aktuelle Informationen zu Veranstaltungen zur Verfügung. Diese aktuellen Informationen können wichtige bzw. dringende Sicherheitshinweise, Hinweise zu Einlass und Einlasskontrollen, Hinweise zu An- und Abfahrt, aber auch zu Absagen oder Verlegungen von Veranstaltungen enthalten. Sie sind gehalten, sich regelmäßig und rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn auf der Webseite von Evennta und/oder in Sozial Medien, zu informieren.

Wir empfehlen, unsere Webseite regelmäßig auf aktuelle Informationen zu überprüfen, da manchmal Änderungen der Veranstaltungsdaten vorgenommen werden. Wir empfehlen Ihnen auch unseren Newsletter zu abonnieren um immer auf dem neuesten Stand hinsichtlich der neuen oder laufenden Veranstaltungen zu sein.

5. Einlass und Veranstaltungsbesuch von Jugendlichen

 

Diese Webseite ist nicht für Minderjährige geeignet. Die Nutzung und der Zugriff auf diese Webseite sind den Minderjährigen nicht gestattet.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen Konzerte (›Tanzveranstaltungen‹) bis Mitternacht ohne Begleitung Erwachsener besuchen – für jüngere gelten nur in Ausnahmefällen Sonderregelungen. Hier ein entsprechender Auszug aus dem Jugendschutzgesetz:

  • 5 Tanzveranstaltungen Jugendschutzgesetz (JuSchG)
    (1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer
    personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen ab 16 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
    (2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit von Kindern bis 22 Uhr und Jugendlichen unter 16 Jahren bis 24 Uhr gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung oder der Brauchtumspflege dient.
    (3) Die zuständige Behörde kann Ausnahmen genehmigen.

Kindern bis 16 Jahren ist der Einlass zur Veranstaltung nur mit einer Begleitperson erlaubt.

6. Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten

Umtausch und Rücknahme von Eintrittskarten sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rückgabe ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird an der Ticketkasse, wo die Eintrittskarten gekauft wurden, gegen Vorlage der Original-Eintrittskarten der Kaufpreis, jedoch ohne Vorverkaufsgebühren und Versandkosten, erstattet. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Wurde die Eintrittskarte online oder telefonisch bei einer der Ticketkasse erworben, gelten für die Kaufabwicklung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ggf. Widerrufsbelehrungen dieser Ticketkasse.

7. Die Anfahrt

Das Betreten des Veranstaltungsortes erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Der Besitzer der Eintrittskarte parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen und etwaige veranstaltungsspezifische Hinweise zur An- und Abfahrt von Evennta zu berücksichtigen!

8. Einlass

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Eintrittskarte genannten
Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist
angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt Evennta vorbehalten.

  1. Die Veranstaltung

Evennta behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm zu ändern.

Der Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Hinweisen der Ordnungskräfte ist zu folgen. Das Betreten des Bühnenbereiches und das Besteigen von Absperrungen sind untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von Evennta eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.
Ton-, Film- und Videoaufnahmen – auch für den privaten Gebrauch – sind ausdrücklich untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung von Evennta eine Verweisung vom
Veranstaltungsort erfolgen ohne Rückerstattung des Kaufpreises. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

Warnhinweise:
Bei Konzerten besteht trotz einer professionellen, dem Veranstaltungsort entsprechenden und angemessenen Lautstärkenregelung (nach branchenüblichen Standards) eine besondere Beanspruchung des Gehörs. Wir bitten Sie hierbei auf Ihren Körper und Ihre persönliche Belastbarkeit von Gehör und Gesundheit zu achten.
Es wird daher jedem Veranstaltungsbesucher angeraten, geeignete individuelle Maßnahmen zu treffen, um Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund der Lautstärke entgegenzuwirken.
Evennta haftet nicht für während der Veranstaltung verlorengegangene oder gestohlene
Gegenstände.

  1. Haftung, Schadensersatz

 

Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch Evennta oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet Evennta nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Pflichtverletzungen Dritter

 

Evennta übernimmt keine über die in Ziffer 10 hinausgehende Haftung für Handlungen, Unterlassungen oder sonstige Verhaltensweisen von Dritten.

Evennta stellt ebenfalls Links zu anderen Webseiten oder -ressourcen zur Verfügung. Sie erkennen hiermit an und stimmen zu, dass Evennta für die Verfügbarkeit dieser externen Webseiten und -ressourcen nicht verantwortlich ist. Evennta macht sich diese externen Webseiten und -ressourcen auch nicht zu Eigen und ist weder für deren Datenschutz noch für deren Inhalt verantwortlich oder – unmittelbar oder mittelbar – haftbar. Evennta hat keinen Einfluss auf diese externen Webseiten und -ressourcen.

Evennta ist nicht verantwortlich für die Produkte, Dienstleistungen und sonstigen Handlungen und Unterlassungen am Veranstaltungsort, soweit diese außerhalb der Kontrolle von Evennta liegen.

12. Allgemeiner Hinweis zu Ausfällen und Verschiebungen von Veranstaltungen

Evennta haftet ausdrücklich nicht bei Absage oder Verlegung einer Veranstaltung für sogenannte vergebliche Aufwendungen, wie z.B. Hotel und Fahrtkosten, wenn Evennta den Grund für die Absage oder Verlegung nicht zu vertreten hat (z.B. Erkrankung des Künstlers, Wetter, Höhere Gewalt, etc.). Dies ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst und bedarf daher auch keiner besonderen Regelung in diesen AGB. Wenn Evennta als Veranstalter den Grund für die Absage oder Verlegung einer Veranstaltung nicht zu verantworten hat, steht Ihnen als Kartenkäufer nur ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zu, sofern Sie an einem etwaigen Ausweich- bzw. Nachholtermin nicht teilnehmen können oder wollen. In diesem Fall wird Ihnen gegen Rückgabe der Eintrittskarte der Kartenpreis durch die Ticketkasse erstattet.

13. Höhere Gewalt

  • Für Ereignisse höherer Gewalt, die der Evennta die vertragliche Leistung wesentlich erschweren, die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet die Evennta Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Sanktionen, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen, Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach Abschluss dieses Vertrages eintreten.
  • Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß. Gleiches gilt, soweit die Evennta auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese aufgrund höherer Gewalt verzögert.
  • Jede Partei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich schriftlich anzeigen.
  • Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 Tage andauert, kann jede Partei diese Vereinbarung ohne jegliche Haftung oder Kosten beenden, wenn der jeweiligen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Bereits angefallene Kosten oder bereits erbrachte Leistungen sind jedoch von der auftraggebenden Partei zu bezahlen.
  1. Geistiges Eigentum

 

Der Inhalt dieser Webseite, insbesondere die Evennta -Logos und das Evennta -Design sowie alle anderen Marken, Logos und Illustrationen (Artwork) auf dieser Webseite sind von Evennta und ihren Geschäftspartnern urheberrechtlich geschützt. Jede dieser Marken, Logos und Illustrationen (Artwork) darf ausschließlich mit schriftlicher Genehmigung von Evennta oder ihrer betreffenden Geschäftspartner vervielfältigt oder sonst verwendet werden. Gleiches gilt für sämtliche Inhalte und die Software dieser Webseite, die alleiniges geistiges Eigentum von Evennta urheberrechtlich geschützt sind.

15. Schlussklauseln

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten der Sitz von Evennta. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute.
  • Die Europäische Kommission stellt ab dem 15.02.2016 unter nachstehendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Evennta ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  • Sollten einzelne oder mehrere Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

 

Stand: 12. September 2023